Für Augenärzte
Sehr geehrte Augenärztin, sehr geehrter Augenarzt, liebes Praxisteam,
auf dieser Website finden die Eltern Ihrer jungen Patienten alle Informationen rund um das Thema Kurzsichtigkeit bei Kindern und deren Therapie mit Atropinsulfat-Augentropfen 0,01%.
Aber auch für Sie als Augenärztin/Augenarzt haben wir hier interessante Informationen bereitgestellt:
Musterrezepte für die Verordnung von Atropinsulfat-Augentropfen 0,01%
Musterrezept für die Verordnung von Atropinsulfat-Augentropfen 0,01% (Gesetzliche Krankenkasse)
Musterrezept für die Verordnung von Atropinsulfat-Augentropfen 0,01% (Private Krankenkasse)
Andere Atropinsulfat-Konzentration als 0,01%
Sollten Sie einen Therapieversuch mit einer anderen Konzentration als 0,01% durchführen wollen (z.B. 0,02%, 0,025% oder 0,05%), dann verordnen Sie diese einfach. Wir stellen gerne auch diese Atropinsulfat-Konzentrationen her.
Antrag auf Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Antrag auf Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Informationen zur Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse (Verordnung auf Kassenrezept)
Rezepturarzneimittel können nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Vertragsärzten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf einem Kassenrezept verordnet werden. Die Indikationsstellung und der Therapieentscheid liegen alleine beim behandelnden Arzt.
Das Bundessozialgericht (BSG) stufte jedoch 1998 Rezepturarzneimittel grundsätzlich als "Neue Behandlungsmethoden" mit nicht ausreichend gesichertem therapeutischem Nutzen ein. Der G-BA muss seitdem die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Rezepturarzneimitteln überprüfen. Erst nach Empfehlung durch den G-BA können Rezepturarzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Bisher hat der G-BA jedoch kein einziges Rezepturarzneimittel überprüft und eine Empfehlung ausgesprochen.
Da Rezepturarzneimittel in der Regel die Kriterien für eine Leistungspflicht der GKV nicht erfüllen oder dies nicht überprüft werden kann, wird auf eine Überprüfung der Leistungspflicht bei Rezepturarzneimittel verzichtet.
Dies bedeutet, dass Atropinsulfat-Augentropfen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.
Dennoch ist es aufgrund der undurchsichtigen gesetzlichen Lage sinnvoll, die Kostenübernahme bei der GKV Ihres Patienten zu erfragen und falls erforderlich einen patientenindividuellen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Wenn eine Kostenübernahmezusage erteilt wurde, können Sie Atropinsulfat-Augentropfen auf Kassenrezept ausstellen und sind nicht regressbedroht. Zahlreiche Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Atropin-Therapie problemlos auch ohne Sondergenehmigung (u.a. AOK).
Um Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme so einfach wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen ein fertiges Formular zur Verfügung, das Sie nur noch ausfüllen müssen. Antrag auf Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Für Fragen, Beiträge, Verbesserungsvorschläge oder Kritik stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung:
Apotheke Dr. Beck
Drs. Sabine und Peter Beck
Kontaktformular
Telefon: 0711 / 83 99 31 0
Telefax: 0711 / 83 99 31 55
info@apotheke-dr-beck.de
www.apotheke-dr-beck.de
www.atropinsulfat-augentropfen.de